Pressemitteilung

Erstmals bundesweit Kriterien für barrierefreie Wahlräume empfohlen

 

Knapp 7 Wochen vor der Bundestagswahl hat jetzt das BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. Kriterien für die Barrierefreiheit von Wahlräumen empfohlen.

 

Nach der Bundeswahlordnung sollen die Gemeinden Wahlräume so auswählen und einrichten, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Wahlbenachrichtigung, die bis zum 1. September 2013 verschickt wird, soll angeben, welche Wahlräume barrierefrei sind und wo Wahlberechtigte Informationen über die Barrierefreiheit von Wahlräumen erhalten.

 

Bislang gab es keine bundesweit einheitlichen Kriterien dafür, was genau unter einem barrierefreien Wahlraum zu verstehen ist. Die Praxis der Gemeinden verstand darunter in der Regel einen Wahlraum, der für Menschen geeignet ist, die einen Rollstuhl nutzen.

 

Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern sowie unter fachlicher Beratung von 8 bundesweit tätigen Behindertenverbänden hat das BKB in seiner jetzt veröffentlichten Empfehlung die Beschränkung auf eine Rollstuhlzugänglichkeit überwunden und auch Kriterien für sehbehinderte und blinde Menschen sowie für Menschen mit kognitiver Einschränkung oder Lernbehinderung aufgestellt. Für diesen Personenkreis sind erstmals Voraussetzungen für eine barrierefreie Teilnahme an der Wahl formuliert worden.

 

Die Kriterien gewährleisten einen angemessenen Ausgleich, um einerseits eine selbstbestimmte, gleichberechtigte Wahl für möglichst alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, andererseits aber zu berücksichtigen, dass die Gemeinden bei der Auswahl und Einrichtung von Wahlräumen auf die vor Ort vorhandenen Gebäude zurückgreifen müssen. Weitergehende Anforderungen, wie sie für Neugestaltungen – insbesondere den Neubau von Gebäuden – gelten, konnten deshalb nicht 1:1 umgesetzt werden.

 

Gleichzeitig hat das BKB in einem kurzen Faltblatt Tipps veröffentlicht, die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer helfen sollen, eventuell bestehende Unsicherheiten im Umgang mit Menschen mit Behinderungen abzubauen, um so zu einem selbstverständlichen Miteinander beizutragen.

 

Die Dateien können als barrierefreie PDF-Dateien und als Druckdateien auf der Homepage des BKB heruntergeladen werden:

 

·      http://www.barrierefreiheit.de/informationen_ueber_die_barrierefreiheit_von_wahlraeumen_empfehlungen_fuer_gemeinden.html

·      http://www.barrierefreiheit.de/tipps_fuer_wahlhelferinnen_und_wahlhelfer_im_umgang_mit_waehlerinnnen_und_waehlern_mit_behinderung.html

 

Das BKB ist ein Verband von 15 bundesweit tätigen Sozial- und Behindertenverbänden. Die großen Behinderungsgruppen sind in ihm vertreten. Das Ziel der Arbeit des BKB ist die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), insbesondere die Herstellung von Barrierefreiheit.

 

An der Erstellung der Dokumente waren folgende Verbände beteiligt:

 

·     Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.

·     Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

·     Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.

·     Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.

·     Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e. V.

·     PRO RETINA Deutschland e. V.

·     Sozialverband Deutschland e. V.

·     Sozialverband VdK Deutschland e. V.

 

V.i.S.d.P. und weitere Informationen:

 

BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V.

Klemens Kruse

Geschäftsführer

Mobil: 01 51 / 51 92 66 68

Marienstraße 30

10117 Berlin

Tel.: 0 30 / 3 00 23 10 10

Fax: 0 30 / 3 00 23 10 11

info@barrierefreiheit.de

www.barrierefreiheit.de

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 14:30 Uhr zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Deiß
Assistentin des Geschäftsführers
BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V.
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10117 Berlin

Telefon: 0 30 / 3 00 23 10 – 10
Telefax: 0 30 / 3 00 23 10 – 11
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