Berufsverband der Augenärzte (BVA) Deutschlands e. V.
Pressemitteilung
Medizin / Gesundheit / Augenheilkunde
Augenkontakt unbedingt vermeiden!
Augenärzte warnen eindringlich vor Anwendung eines „Wundermittels“ am Auge
DÜSSELDORF 01.07.2014 – Ein Bleich und Desinfektionsmittel als „Wundermedizin“? Im Internet und bei Workshops wird in jüngster Zeit ein Mittel mit der Bezeichnung „Miracle Mineral Supplement“ (MMS) angepriesen und unter anderem auch zur Anwendung am Auge empfohlen. Prof. Dr. Norbert Schrage vom Berufsverband der Augenärzte Deutschlands warnt ausdrücklich vor der Verwendung dieses Mittels: „Die verkaufte Lösung enthält 28 Prozent Natriumhypochlorid. Sie darf keinesfalls auf die Augen getropft werden. Wenn es zum Augenkontakt kommt muss das Auge sofort ausgespült werden. Es drohen sonst Verätzungen der Augen mit einem erheblichen Erblindungsrisiko.“
Es soll ein Wundermittel sein, das Malaria, Autismus, Krebs, AIDS und auch Demenz heilt – vor allem aber enthält es eine Substanz, die sich sonst in Bleich- und Desinfektionsmitteln findet. Seit einigen Tagen gibt es immer wieder Medienberichte über Verkaufsveranstaltungen für MMS in Deutschland. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bereits Ende Mai auf die fehlende Zulassung als Arzneimittel und auf die Gefahren, die von MMS ausgehen hingewiesen.
Verätzung der Augenoberfläche
„Die Anwendung dieses Mittels am Auge ist mehr als Unsinn“, stellt Prof. Schrage klar: „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Augenoberfläche schon beim Einträufeln von nur zwei Tropfen verätzt.“ Die Konzentration der Natriumhypochloritlösung in MMS ist vergleichbar mit der in Haushaltsreinigern, auf deren Verpackung stets klare Warnung steht: „Augenkontakt vermeiden. Falls das Produkt in die Augen gerät, diese gründlich mit Wasser ausspülen.“
Verabreichung an Kinder ist Misshandlung
Prof. Schrage verweist auf den Bericht des Magazins „Kontraste“, demzufolge das Jugendamt der Stadt Monheim bereits eingegriffen hat, nachdem Eltern ihren Kindern MMS verabreicht hatten. Sollten in Augenarztpraxen solche Fälle bekannt werden, „empfehlen wir die sofortige Einweisung des Kindes in eine Kinderklinik mit dem Hinweis auf Kindesmisshandlung per Telefon an aufnehmende Ambulanz“, schließt der Augenexperte.
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Herausgeber: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e. V. (BVA), Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf
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