Liebe Leserinnen und Leser,
wie dbsv-direkt am 11. September berichtete, hat die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) vor einem drohenden „dramatischen Versorgungsengpass“ in der Augenheilkunde gewarnt. Hintergrund: Injektionen in den Augapfel (IVOM) können ab dem 1. Oktober über die Krankenkassenkarte direkt abgerechnet werden – aber nur wenige Krankenhausärzte haben die entsprechende Genehmigung. Deshalb ist unklar, wie es mit der Spritzentherapie an deutschen Augenkliniken weitergeht.
Die IVOM-Behandlung ist zeitkritisch, Verzögerungen können einen unwiederbringlichen Sehverlust bedeuten. Viele Patienten, die bisher in Krankenhäusern behandelt wurden, sind deshalb verunsichert und fragen sich, wo sie ab heute ihre Spritzen erhalten werden.
Zumindest für einen Teil von ihnen kann Entwarnung gegeben werden: „Die Universitätskliniken müssen und werden intravitreale Injektionen jetzt und auch in der Zukunft im Sinne unserer Patienten und der Wissenschaft durchführen“, stellt Prof. Dr. Johann Roider gegenüber dbsv-direkt fest. Dieser Konsens aller deutschen Universitäts-Augenkliniken sei in der vergangenen Woche erreicht worden, so der amtierende DOG-Präsident.
Bezogen auf die nicht-universitären Krankenhäuser ist die Lage leider sehr unübersichtlich. Der DBSV rät allen Patienten, die bisher in einem Krankenhaus IVOM-Behandlungen erhalten haben, es zunächst an gewohnter Stelle zu versuchen. Wer an einen anderen Arzt verwiesen wird, muss es nicht hinnehmen, falls dies mit weiten Wegen oder einer Verzögerung der Behandlung verbunden ist. Das gilt insbesondere für die Verschiebung einer Injektion oder Untersuchung um mehr als zwei Wochen. Vor allem Erstinjektionen sind zeitkritisch und dulden keinen Aufschub.
Patienten, die ihren gewohnten Arzt wechseln müssen und dabei auf die oben genannten Probleme stoßen, können sich an Blickpunkt Auge wenden, das Beratungsangebot des DBSV für Augenpatienten (per E-Mail an info@blickpunkt-auge.de oder unter Tel. 030/28 53 87-287).
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