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Amazon Smile

Haben Sie schonmal von AmazonSmile gehört?

Dies ist ein einfacher Weg für Kunden, mit jedem Einkauf über Amazon einer sozialen Organisation ihrer Wahl etwas Gutes zu tun – ohne zusätzliche Kosten für Kunden oder Organisationen.

Kunden erfahren auf AmazonSmile das gleiche Shopping-Erlebnis, das sie von Amazon.de kennen und profitieren von den gleichen niedrigen Preisen, derselben Auswahl und den bequemen Einkaufsmöglichkeiten – mit dem zusätzlichen Vorteil, dass Amazon 0,5% der Einkaufssumme aus eigener Tasche an eine vom Kunden gewählte soziale Organisation weitergibt.

 

Millionen von Produkten sind für AmazonSmile qualifiziert. Qualifizierte Produkte sind auf der Detailseite als „Qualifiziert für smile.amazon.de“ gekennzeichnet

 

Bitte unterstützen sie uns künftig bei all Ihrem Amazon-Einkäufen . Der folgende Link führt Sie direkt dorthin:

 

https://smile.amazon.de

 

Suchen Sie uns dort bitte mit Hilfe des Vereinsnamens. Anschließend empfiehlt es sich, diese Seite als Favorit oder Lesezeichen abzuspeichern. Dies erspart Ihnen zukünftig weitere Suchen.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Entschädigungszahlungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen eine Entschädigungszahlung erhalten.

Näheres entnehmen Sie bitte der nachstehenden Information.

 

1. Es werden Betroffene entschädigt die zwischen dem 23.05.1949 – 31.12.1975 in der BRD und zwischen dem 07.10.1949 – 02.10.1990 in der DDR in BSHG Einrichtung oder in Psychiatrien waren.

1.1. Dazu gehören u.a. Schulen mit angeschlossenem Internatsbetrieb (Blindenschulen); Sonderschulheime; „Geistesschwache- und Geisteskrankeneinrichtungen“ nach §§27 ff. i.V. m. § 4BSHG

1.2 Kinderkliniken mit psychosomatisch – psychotherapeutischen Abteilungen; Unikliniken mit KJP Anschluss; psychiatrische Lehrkrankenhäuser; etc.

 

2. Inhalt des Entschädigungsverfahrens ist ein Gespräch mit einem geschulten Fachberater(in) über das erlittene Leid und Unrecht während des Heimaufenthalts und die daraus resultierenden Folgeschäden.

 

3. Die Entschädigungssumme kann maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 14.000,00 € bewilligt werden. Dieser Betrag ist steuerfrei, nicht anrechenbar an Sozial- und Transferleistungen und frei von Privatinsolvenz und Pfändungen! Die Stiftung soll die gesetzlichen Sozialleistungen ergänzen, dennoch gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Leistung.

3.1. Wie setzt sich die Summe zusammen? Einerseits aus einer Geldleistung für erlittenes Leid und Unrecht in der Zeit der „schwarzen Pädagogik“ (9.000,00 € Pauschalsumme) und wenn der Betroffene ab dem 14. Lebensjahr dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat und die Beiträge nicht abgeführt wurden, können zwischen 3.000,00 € und 5.000,00 € Rentenersatzleistungen gezahlt werden.

 

4. Gerne kann der gesetzliche Betreuer*In oder eine andere Vertrauensperson mit uns Kontakt aufnehmen, ein Gespräch mit dem Betroffenen ist dennoch unumgänglich. Beim Erstkontakt, sind Angaben über die Heimzeiten zu machen und in welchem Heim der Betroffene gelebt hat.

Wenn der Betroffene nicht die Möglichkeit hat uns in Köln zu besuchen, vereinbaren wir gerne auch einen Termin in gewohnter Umgebung und besuchen ihn.

 

Tiefere Einblicke über die bundesweit arbeitende Stiftung bekommen Interessierte unter dem folgenden Link: 

 

http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Startseite/start.html

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anett Malinowski

LVR-Dezernat 4

Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder

und der –Stiftung Anerkennung und Hilfe

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Tel.: 0221/ 809-6049

Fax: 0221/ 8284-4332

E-Mail: anett.malinowski@lvr.de

 

 

Bericht Weihnachtsfeier 2017

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Der traditionelle Jahresabschluss des Oberbergischen Blinden- und Sehbehindertenvereins fand am Samstag, dem 09.12.2017 im Hotel „Bodden“ in Gummersbach-Rebbelroth statt.

 

Insgesamt nahmen 24 Personen an dieser Feier teil. Es gab zwar deutlich mehr Anmeldungen, aber aufgrund des starken Schneefalls mussten einige ihre Teilnahme absagen. Nach der Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden wurden zunächst die

Geldumschläge an die Anwesenden verteilt. Danach ging es mit dem Mittagessen los, was erneut sehr schmackhaft und reichlich war.

 

Durch die Verzögerungen zu Beginn musste der nächste Programmpunkt etwas nach hinten verschoben werden. Der Vereinsvorsitzende begrüßte daher mit etwas Verzögerung zwei Gäste, und zwar die ebenfalls blinde Sängerin Gaetana Chiaramonte und deren Lebensgefährten Günter Ecker. Beide hatten vor der Feier ein wenig technisches Equipment aufgebaut, so dass zum Gesang auch Musik zu hören war. Frau Chiaramonte hatte noch mit einer Erkältung zu kämpfen, worunter die Qualität des Gesangs litt. Sie gab aber ihr Bestes, was mit ordentlichem Applaus honoriert wurde.

 

Mit einem gemeinsamen Kaffeetrinken endete die Weihnachtsfeier. Danach löste sich die Feier nach und nach auf. Herr Aha wünschte Allen noch ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr.

Die blinde Sängerin Gaetana Chiaramonte

Es folgen Fotos von den Mitgliedern bei der Weihnachtsfeier