Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen eine Entschädigungszahlung erhalten.
Näheres entnehmen Sie bitte der nachstehenden Information.
1. Es werden Betroffene entschädigt die zwischen dem 23.05.1949 – 31.12.1975 in der BRD und zwischen dem 07.10.1949 – 02.10.1990 in der DDR in BSHG Einrichtung oder in Psychiatrien waren.
1.1. Dazu gehören u.a. Schulen mit angeschlossenem Internatsbetrieb (Blindenschulen); Sonderschulheime; „Geistesschwache- und Geisteskrankeneinrichtungen“ nach §§27 ff. i.V. m. § 4BSHG
1.2 Kinderkliniken mit psychosomatisch – psychotherapeutischen Abteilungen; Unikliniken mit KJP Anschluss; psychiatrische Lehrkrankenhäuser; etc.
2. Inhalt des Entschädigungsverfahrens ist ein Gespräch mit einem geschulten Fachberater(in) über das erlittene Leid und Unrecht während des Heimaufenthalts und die daraus resultierenden Folgeschäden.
3. Die Entschädigungssumme kann maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 14.000,00 € bewilligt werden. Dieser Betrag ist steuerfrei, nicht anrechenbar an Sozial- und Transferleistungen und frei von Privatinsolvenz und Pfändungen! Die Stiftung soll die gesetzlichen Sozialleistungen ergänzen, dennoch gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Leistung.
3.1. Wie setzt sich die Summe zusammen? Einerseits aus einer Geldleistung für erlittenes Leid und Unrecht in der Zeit der „schwarzen Pädagogik“ (9.000,00 € Pauschalsumme) und wenn der Betroffene ab dem 14. Lebensjahr dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat und die Beiträge nicht abgeführt wurden, können zwischen 3.000,00 € und 5.000,00 € Rentenersatzleistungen gezahlt werden.
4. Gerne kann der gesetzliche Betreuer*In oder eine andere Vertrauensperson mit uns Kontakt aufnehmen, ein Gespräch mit dem Betroffenen ist dennoch unumgänglich. Beim Erstkontakt, sind Angaben über die Heimzeiten zu machen und in welchem Heim der Betroffene gelebt hat.
Wenn der Betroffene nicht die Möglichkeit hat uns in Köln zu besuchen, vereinbaren wir gerne auch einen Termin in gewohnter Umgebung und besuchen ihn.
Tiefere Einblicke über die bundesweit arbeitende Stiftung bekommen Interessierte unter dem folgenden Link:
http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Startseite/start.html
Mit freundlichen Grüßen
Anett Malinowski
LVR-Dezernat 4
Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder
und der –Stiftung Anerkennung und Hilfe–
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Tel.: 0221/ 809-6049
Fax: 0221/ 8284-4332
E-Mail: anett.malinowski@lvr.de