Europawahl am 9. Juni 2024 – zwei neue Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen

Liebe Leserinnen und Leser,

ab heute kann man barrierefrei im Internet und auch telefonisch erfahren,
was auf den Stimmzetteln zur Europawahl 2024 steht. Mehr Informationen dazu
in der folgenden Pressemitteilung des DBSV, die soeben verschickt wurde.

Europawahl am 9. Juni 2024 – zwei neue Angebote für blinde und sehbehinderte
Menschen

Berlin, 29. April 2024. Rund 350 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und
Bürger der Europäischen Union sind bei der Europawahl im Juni 2024
aufgerufen, über die Zusammensetzung des zehnten Europaparlaments zu
entscheiden. In Deutschland findet die Wahl am 9. Juni statt.

Der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) hat vom
Bundesministerium des Innern (BMI) den Auftrag erhalten, blinden und
sehbehinderten Menschen, die in Deutschland wahlberechtigt sind, die
barrierefreie Teilnahme an dieser Wahl zu ermöglichen.

Um dies zu gewährleisten, können diese Wahlberechtigten bei den
Landesverbänden des DBSV (www.dbsv.org/landesvereine) eine Wahlschablone mit
dazugehöriger Informations-CD anfordern. Den Mitgliedern der
DBSV-Landesverbände werden diese Unterlagen automatisch zugeschickt.

In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen
auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird
deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Auf der oben genannten
Informations-CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und
setzt dann sein Kreuz.

Bundesweites Pilotprojekt: Informationen zu Stimmzettelinhalten auch
barrierefrei im Internet und telefonisch

Zur Europawahl 2024 startet der DBSV ein Pilotprojekt. Erstmals besteht
bundesweit zusätzlich die Möglichkeit, Informationen zu den
Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet zu erhalten
(www.dbsv.org/wahlen). Ebenfalls neu ist die Option, diese Informationen
gebührenfrei unter der Telefonnummer 0800 00 09 67 10 abzurufen.

Beide Verfahren wurden bereits erfolgreich bei Wahlen in Nordrhein-Westfalen
eingesetzt.

Quelle: dbsv-direkt Nr. 22-24

Neues Meldeportal für mehr Patient*innensicherheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verband der Ersatzkassen hat ein neues Meldeportal zur Verbesserung der Patient*innensicherheit vorgestellt. Über dieses Portal haben Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die Möglichkeit, freiwillig und anonym kritische sowie positive Ereignisse im Zusammenhang mit ihrer medizinischen Versorgung zu melden.

Ziel ist es, aus den Erfahrungen der Versicherten zu lernen und das Gesundheitssystem sicherer zu gestalten. Zudem sollen durch das Portal Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Steigerung der Patientensicherheit veröffentlicht werden. Ein Expertenteam der Deutschen Gesellschaft für Patientensicherheit wird die gemeldeten Fälle auswerten, um Probleme wie Verwechslung von Arzneimitteln, falsch gedeutete Symptome oder Operationsprobleme zu identifizieren. Die Ergebnisse der Analysen werden unter anderem dem Gemeinsamen Bundesausschuss zur Verfügung gestellt. Das Portal ist als Pilotprojekt bis Ende 2025 vorgesehen. Institutionen oder medizinische Fachkräfte sollen durch das Meldeportal nicht angeklagt werden. Informationen, die Rückschlüsse auf konkrete Leistungserbringer zulassen, werden vor der öffentlichen Einsichtnahme entfernt.

Das Portal ist zu erreichen unter: https://mehr-patientensicherheit.de/

Quelle: Blickpunkt Auge, DBSV Berlin

Entschädigungszahlungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen eine Entschädigungszahlung erhalten.

Näheres entnehmen Sie bitte der nachstehenden Information.

 

1. Es werden Betroffene entschädigt die zwischen dem 23.05.1949 – 31.12.1975 in der BRD und zwischen dem 07.10.1949 – 02.10.1990 in der DDR in BSHG Einrichtung oder in Psychiatrien waren.

1.1. Dazu gehören u.a. Schulen mit angeschlossenem Internatsbetrieb (Blindenschulen); Sonderschulheime; „Geistesschwache- und Geisteskrankeneinrichtungen“ nach §§27 ff. i.V. m. § 4BSHG

1.2 Kinderkliniken mit psychosomatisch – psychotherapeutischen Abteilungen; Unikliniken mit KJP Anschluss; psychiatrische Lehrkrankenhäuser; etc.

 

2. Inhalt des Entschädigungsverfahrens ist ein Gespräch mit einem geschulten Fachberater(in) über das erlittene Leid und Unrecht während des Heimaufenthalts und die daraus resultierenden Folgeschäden.

 

3. Die Entschädigungssumme kann maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 14.000,00 € bewilligt werden. Dieser Betrag ist steuerfrei, nicht anrechenbar an Sozial- und Transferleistungen und frei von Privatinsolvenz und Pfändungen! Die Stiftung soll die gesetzlichen Sozialleistungen ergänzen, dennoch gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Leistung.

3.1. Wie setzt sich die Summe zusammen? Einerseits aus einer Geldleistung für erlittenes Leid und Unrecht in der Zeit der „schwarzen Pädagogik“ (9.000,00 € Pauschalsumme) und wenn der Betroffene ab dem 14. Lebensjahr dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat und die Beiträge nicht abgeführt wurden, können zwischen 3.000,00 € und 5.000,00 € Rentenersatzleistungen gezahlt werden.

 

4. Gerne kann der gesetzliche Betreuer*In oder eine andere Vertrauensperson mit uns Kontakt aufnehmen, ein Gespräch mit dem Betroffenen ist dennoch unumgänglich. Beim Erstkontakt, sind Angaben über die Heimzeiten zu machen und in welchem Heim der Betroffene gelebt hat.

Wenn der Betroffene nicht die Möglichkeit hat uns in Köln zu besuchen, vereinbaren wir gerne auch einen Termin in gewohnter Umgebung und besuchen ihn.

 

Tiefere Einblicke über die bundesweit arbeitende Stiftung bekommen Interessierte unter dem folgenden Link: 

 

http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Startseite/start.html

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anett Malinowski

LVR-Dezernat 4

Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder

und der –Stiftung Anerkennung und Hilfe–

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Tel.: 0221/ 809-6049

Fax: 0221/ 8284-4332

E-Mail: anett.malinowski@lvr.de